konform

Tuesday, March 27th, 2007 |  Author: Christian

Auf betreiben der Einzigen erwarb ich jüngst eine Kuchenplatte. Bei Tchibo. (Gerüchten zufolge soll es dort auch Kaffee geben. Wohl eine urbane Legende. :upara: )
Eigentlich nichts Spektakuläres. Aus der Schachtel purzelte mir allerdings ein Wisch im Format A5 entgegen. Ich vermutete zunächst eine Bedienungsanleitung. Ja, es gibt Leute, die kommen mit einer lackierten Keramikplatte ohne Anleitung nicht klar. ;(
Es war aber eine…. *trommelwirbel* EG-Konformitätserklärung! :uklatsch:

Man glaubt es nicht. Für sowas musste ein Baum sterben. :usad:

Der Artikel entspricht folgenden, zur Erlangung des CE-Zeichens erforderlichen Normen:

  • Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
  • Richtlinie zur Erklärung über die Einhaltung der Vorschriften von Keramikgegenständen.

~6600 & ~1400 Wörter umfassen diese beiden Verordnungen im Ganzen.
Muss wirklich jeder Scheiß geregelt und verordnet werden?

Es geht um eine gottverdammte Kuchenplatte! :ugly2:

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Category: irrenhaus

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3 Responses

  1. 1
    darph 

    Willkommen in Europa. Dem Ort, an dem man sogar für die Verwendung einer Kuchenplatte einen Adapter braucht.

  2. 2
    chris 

    Man kann ein bisschen reglementieren.
    Und man kann es übertreiben. ;(

  3. 3
    darph 

    Siehe auch diesen Artikel im Spiegel.

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